Kanzlei Ulrich Wickles

Grundsätzlich richtet sich das Honorar der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe des Honorars wird hierbei maßgeblich durch die Höhe des Gegenstandswertes bestimmt.

 

Vor Erteilung eines Mandats erfahren Sie von mir klipp und klar die Höhe der entstehenden Kosten und Gebühren.

 

Für eine Erstberatung im Familienrecht beträgt mein Honorar grundsätzlich 150,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Eine Erstberatung dient der Erfassung der Problemstellung und der Abschätzung der Erfolgsaussichten. Hierfür wird üblicherweise ein Zeitrahmen von etwa einer halben Stunde angesetzt. Bei nachfolgender Beauftragung zur Durchsetzung Ihrer Interessen wird die Beratungsgebühr zu 100% auf die dann entstehenden Gebühren angerechnet.

 

Bei komplexen Fallgestaltungen bietet sich der Abschluß einer Honorarvereinbarung an. Denkbar sind hier verschiedene Gestaltungen, etwa die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder eines Stundenhonorars.

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