Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bin ich seit über 14 Jahren gerichtlich wie außergerichtlich mit Erfolg tätig. Bereits 2008 habe ich die Ausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Erfolg absolviert. Durch regelmäßige qualifizierte Fortbildungen halte ich mich stets auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen in der Rechtsprechung. Die Erfahrungen aus meiner täglichen Prozesstätigkeit vor den Arbeitsgerichten werden so ergänzt und vertieft.
Ich berate und vertrete Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Hierzu gehören insbesondere die Themenbereiche
- Kündigung,
- Abfindung,
- Zeugnis,
- Urlaub,
- Mobbing,
- Abmahnung
sowie die Bezüge zu den verwandten Gebieten des Arbeitsförderungs- und Sozialrechts.
Zum Umfang meiner Tätigkeit gehören die Prüfung und gegebenenfalls Erstellung von entsprechenden Verträgen und Erklärungen, insbesondere
- Arbeitsverträgen,
- Kündigungen,
- Abmahnungen.
Zudem setze ich Ihre Interessen und Rechte sowohl außergerichtlich wie auch prozessual zügig und unter Vermeidung unnötiger Kosten durch, gegebenenfalls natürlich auch im Wege der Zwangsvollstreckung.