Kanzlei Ulrich Wickles

Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen und Angelegenheiten rund um die Immobilie, sei es Kauf, Verkauf oder Vermietung/Verpachtung, Bauträgerverhandlungen, Bauvertragsrecht, Haftung etc.

 

Für Immobilienerwerber biete ich als besonderen Service zudem die Begleitung zu allen Terminen im Vorfeld des Kaufs an. Angefangen von der ersten Besichtigung mit einem Makler oder Bauträger bis zur notariellen Beurkundung. Hier gilt ganz besonders, was auch allgemein Gültigkeit hat. Besser vorher zum Anwalt als nachher. Zum einen sind die Kosten deutlich geringer und zum anderen ergeben sich bei Verhandlungen ganz andere Aspekte, wenn Sie ein in diesen Dingen erfahrener Jurist begleitet, der weiß, wo die Fehlerquellen und Fallstricke sind und wo Ansätze für erfolgversprechende Preisverhandlungen verborgen sind. Die Gewissheit zu haben, gerade bei Anschaffungen von derartiger Tragweite wie beim Erwerb einer Immobilie, von Anfang an umfassend beraten und unterstützt worden zu sein und so ärgerliche und unnötige Fehlerquellen ausgeschlossen zu haben, ist von unschätzbarem Wert, der auch der nächsten Generation zugute kommt.

 

Für Immobilienveräußerer biete ich die Gestaltung von Verträgen aller Art, insbesondere von Kaufverträgen an, die genau auf Ihren Fall und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die üblichen, im Regefall zur Anwendung kommenden Standardverträge berücksichtigen gerade nicht die speziellen Besonderheiten, die in Ihrem Interesse liegen und die gerade Ihre Immobilie betreffen. Dies gilt beispielsweise für das weite Feld der unterschiedlichsten Haftungsklauseln. Ihr Interesse liegt im Verkauf zu dem maximal erzielbaren Kaufpreis, nicht darin, wegen mangelhafter Vertragsgestaltung im Nachhinein noch mit der Angelegenheit belästigt und möglicherweise in langwierige und kostenintensive Haftungsprozesse verwickelt zu werden.

 

Für Bauherren biete ich die Erstellung von Bauverträgen für alle am Bau beteiligten Bauhandwerker an, die sicherstellen, dass Ihre Rechte und Interessen maximal durchgesetzt werden. Ebenso begleite ich Sie auch hier auf Wunsch zu den verschiedensten anfallenden Terminen, sei es bei Verhandlungen zum Grundstückserwerb, bei den Verhandlungen mit den Bauhandwerkern ebenso wie zu Abnahmeterminen.

 

Für Immobilienbesitzer biete ich die Überprüfung vorhandener ebenso wie die Erstellung neuer, an der aktuellsten höchstrichterlichen Rechtsprechung orientierter Nutzungsverträge, seien es Mietverträge oder Pachtverträge, an. Dies gilt für private Mietverträge ebenso wie für gewerbliche Pachtverträge, seien es Gasträume, Eisdielen, Cafes oder Handwerksbetriebe. Hierzu gehört auch die Überprüfung oder pünktliche und rechtlich einwandfreie Erstellung der Nebenkostenabrechnungen. Ich vertrete Sie zudem in allen rechtlichen Angelegenheiten mit Ihren Immobiliennutzern und sorge für eine - erforderlichenfalls gerichtliche - Durchsetzung Ihrer Interessen und Rechte.

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