Das Familienrecht bildet seit vielen Jahren einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Durch regelmäßige qualifizierte Fortbildungen halte ich mich stets auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen in der Rechtsprechung. Die Erfahrungen aus meiner täglichen Prozesstätigkeit vor den Familiengerichten werden so ergänzt und vertieft.
Ich berate und vertrete Sie in allen Bereichen des Familienrechts. Hierzu gehören insbesondere die Themenbereiche
- Trennung/Scheidung,
- Unterhalt,
- Kindesunterhalt,
- Sorgerecht/Umgang,
- Vermögensausgleich,
- Versorgungsausgleich.
Zum Umfang meiner Tätigkeit gehören die Prüfung und gegebenenfalls Erstellung von entsprechenden Verträgen, insbesondere
- Eheverträgen,
- Scheidungsvereinbarungen,
- Umgangsvereinbarungen,
- Sorgerechtsvereinbarungen,
- Vereinbarungen zum ehelichen Güterrecht,
- Unterhaltsvereinbarungen, etc.
Im Rahmen der prozessualen Tätigkeit setze ich Ihre Interessen und Rechte zu allen Bereichen des Familienrechts zügig und unter Vermeidung unnötiger Kosten für Sie durch.
Bei erforderlichen notariellen Beurkundungen kann ich auf das Team eines renommierten Notariats, ebenfalls in München ansässig, zurückgreifen, mit dem ich seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeite.